Die neuen Oster-Regelungen im Sport
Mit 1. April, 0.00 Uhr, tritt die neue Verordnung in Kraft. welche regional sehr unterschiedlich ist.
In Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Kärnten und der Steiermark bleiben die bisher geltenden Regeln: Im Freien dürfen Erwachsene Einzel und Doppel (maximal zwei Haushalte) spielen. Der Vereinsbetrieb für Kinder und Jugendliche erlaubt ein Gruppen-Training mit maximal 10 Kindern / Jugendlichen zzgl. bis zu zwei volljährige Betreuungspersonen. Auch das Doppelspiel für Unter-18-Jährige aus bis zu vier Haushalten bleibt möglich. Das Bespielen aller Anlagen ist indoor weiterhin untersagt.
In Wien, Niederösterreich und Burgenland (siehe Teil II der Verordnung) ist weiterhin das Einzelspiel im Freien erlaubt. Es dürfen jedoch nur Personen aus dem gemeinsamen Haushalt mit einzelnen Angehörigen oder engen Bezugspersonen Tennis spielen. Das Doppelspiel ist auch möglich, wenn sich vier Personen aus einem Haushalt oder drei Personen aus einem Haushalt plus eine enge Bezugsperson auf dem Platz befinden. Eine Einzel-Trainerstunde für ein Kind oder einen Erwachsenen ist als persönliche Dienstleistung unter Einhaltung der Abstandsregeln zulässig. Das Gruppentraining mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen muss leider bis auf weiteres ausgesetzt werden.
In Wien gelten diese neuen Regeln bis einschließlich 10. April, in Niederösterreich und Burgenland vorerst bis inklusive 6. April.
Für Vorarlberg, das aufgrund der niedrigen Infektionszahlen einen Sonderstatus genießt, ändert sich wie im gesamten Spitzensportbereich, nichts.
Generell ersuchen wie Sie, im Sinne der Gesundheit und des Sports, den Aufenthalt auf der Anlage so kurz wie möglich zu gestalten und die allgemeinen Verhaltensregeln einzuhalten.
Bleiben Sie gesund,
Ihr ÖTV-Team