Wiener Tennisverband
COVID-19 Verbands-Info

Update Corona-Regeln: Die Maßnahmen werden verschärft

Ergänzend zu den bereits geltenden Corona-Regeln treten ab Freitag, 19. November 2021, folgende Regeln (gültig bis 22.11.2021; ab 22.11.2021 Lockdown in ganz Österreich) in Kraft:
Verfasst von: Wolfgang Wonesch, 19.11.2021
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  • Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur noch mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden. Tests gelten nicht mehr als Nachweis.
     
  • Bei Zusammenkünften von mehr als 25 Personen - unabhängig davon, ob diese indoor oder outdoor stattfinden – und in der Nachtgastronomie gilt für die Teilnehmer*innen/Kund*innen künftig 2G+. Das bedeutet, dass sie ein gültiges Genesungs- oder Impfzertifikat und zusätzlich einen negativen PCR-Testbefund, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen müssen.
     
  • Für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren gilt 3G mit erweiterten Testgültigkeiten: 48 Stunden beim Antigen-Schnelltest und 72 Stunden beim PCR-Test. In dieser Altersgruppe gilt auch ein vollständig ausgefüllter Ninja-Pass als Eintrittsberechtigung bis zum jeweiligen Ende der Woche.
     
  • Für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren gilt der Ninja-Pass nicht als Eintrittstest. In Wien gilt für sie 2,5G (geimpft, genesen, PCR-getestet) und jeder Schultest einzeln für sich.
     
  • Breitensport: Vor Betreten des Platzes müssen sich alle SpielerInnen elektronisch oder via Liste registrieren. Damit bestätigen sie, dass sie einen 2G-Nachweis mitführen. Wie schon im Frühjahr 2021 hat der ÖTV dadurch erwirkt, dass die Nachweispflicht für 2G bei den SpielerInnen liegt, und nicht bei den Anlagenbetreibern.
     
  • Für TrainerInnen und BetreuerInnen, die einen kommerziellen Beruf ausüben und daher ihrer Arbeit nachgehen, gilt weiterhin 2,5G. Als TrainerInnen und BetreuerInnen gelten Personen mit einer tennisspezifischen Ausbildung und/oder behördlicher Berechtigung.
     
  • Für MitarbeiterInnen (Kantine, Platzwart, Bürokraft etc.) gilt 3G. In der Gastronomie muss das Personal künftig durchgängig FFP2-Maske tragen.
     
  • Die FFP2-Maskenpflicht wird darüber hinaus auf alle Innenräume ausgeweitet, die nicht Privatbereiche sind. Das bedeutet insbesondere am Arbeitsplatz, wo enger Kontakt zu anderen Personen (nicht nur zu Kund*innen, sondern auch zwischen Arbeitskolleg*innen) besteht. Das gilt insbesondere für jene Bereiche, in denen es keine baulichen Schutzmaßnahmen gibt.
     
  • Für SpitzensportlerInnen gilt weiterhin 2,5G. Die Liste der genehmigten SpitzensportlerInnen bleibt unverändert.

► Der WTV appelliert an die Vereine, sich strikt an die Regeln zu halten, um einen weiteren Lockdown zu verhindern. Wo eine Kantine/Gastronomie betrieben wird, bitten wir um genaue Kontrolle (GreenCheck-App und Ausweis).
 

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