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Jugend-Kader-Rahmenbedingungen
Sie finden die detaillierten Kriterien und Förderungen in den unten angeführten Dokumenten.
WTV-Präsident Christian Barkmann: „Wir wollen klare und transparente Förderkriterien und haben bei der Jugend nun auch den A-Kader und B-Kader definiert. Alle anderen SpielerInnen, die sich vielleicht noch nicht unter den ersten zehn bzw. sechs SpielerInnen der Jänner-Rangliste befinden, können all diese für eine Förderung relevanten Ergebnisse im Laufe des Jahres erreichen und sind deshalb natürlich vom WTV-Prämiensystem („Spesenkonto“) nicht ausgeschlossen. Das bedeutet: Wenn ein/e SpielerIn z.B. Staatsmeister wird, kann er/sie uns in der definierten Höhe Rechnungen für Trainerkosten, Turnierkosten, Benzinkosten etc. geben und wir geben ihm/ihr dafür das Geld.“
Förderungsabrechnung
Anerkannt werden, sofern die Kriterien erfüllt wurden, nur Originalrechnungen, z. B. Trainerabrechnungen, Trainingsplatzkosten, Reisespesen zu Turnieren, etc. Bitte legen Sie dem ausgefüllten Formular für die Förderungsabrechnung sämtliche Turnierraster (inkl. Aufstellung der Förderbeträge) bei, für die Sie eine Förderung beantragen. Der letzte Tag für die Einreichung ist der 31.12.2024 und kann ausschließlich per Mail an office@tennis.wien erfolgen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Dokument Jugend-Fördersystem.