Digitale Infos zum NPO-Unterstützungsfonds
BDO Austria, eine der führenden Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften des Landes, hat es sich auf die Fahne geschrieben, Unternehmen, Organisationen und Vereine – besonders in der aktuellen Situation – bestmöglich zu unterstützen. Aus dem NPO-Unterstützungsfonds stehen 700 Millionen Euro für die Unterstützung von Non-Profit-Organisationen (NPO) in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zur Verfügung. Sie steht all jenen zu, die durch die Covid-19-Krise Einnahmeausfälle hinnehmen mussten.
Am Dienstag, den 28. Juli 2020, 10 bis 11.30 Uhr, veranstaltet BDO Austria einen Digital Round Table mit Infos und Details zum NPO-Unterstützungsfonds. Die Teilnahme an diesem Online-Event ist kostenlos.
Es sprechen:
Mag. Barbara Fahringer-Postl, Senior Manager BDO
Dr. Ernst Komarek, Director BDO
Mag. Katja Pilz, Manager BDO
Eine Antragstellung an den NPO-Unterstützungsfonds ist seit dem 8. Juli.2020 bis zum 31. Dezember 2020 möglich.
Antragsberechtigt sind
- steuerlich gemeinnützige Organisationen im Sinne der Bundesabgabenordnung (gem. Verein, gem. GmbH, gem. Privatstiftung, Stiftung nach BStFG, gem. KÖR),
- freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände,
- gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie
- Beteiligungsorganisationen. Das sind Rechtsträger, an denen die zuvor genannten Einrichtungen mittelbar oder unmittelbar zu mehr als 50% beteiligt sind.
Der Zuschuss wird für bestimmte förderbare Kosten (Miete, Betriebskosten, Vorlaufkosten für abgesagte Veranstaltungen, Covid-19-bedingte Kosten) gewährt. Kosten bis zu 3000 Euro werden auch ohne Einnahmenausfall ersetzt. In bestimmten Fällen ist der Antrag von einem Wirtschaftsprüfer/Steuerberater zu bestätigen.