Der Tennissport muss noch warten
Die Hoffnung auf eine baldige Öffnung war groß, die Enttäuschung für Hobbysportler ist daher ebenso groß: Die Bundesregierung lockert zwar die Covid-19-Bestimmungen, dennoch bleiben Indoor-Sportstätten bis zumindest 7. Jänner 2021 geschlossen. Das trifft freilich auch den Tennissport besonders.
„Als begeisterter Tennisspieler und als Verbands- und Vereinspräsident tut auch mir jeder Tag weh, an dem die Hallen wegen COVID19 noch gesperrt bleiben müssen“, sagt ÖTV-Präsident Magnus Brunner. „Wir müssen aber leider feststellen, dass sich die Infektionsentwicklung noch nicht - so wie erhofft - beruhigt. Mehrere Tausend Infektionen täglich und Intensivstationen in ganz Österreich am Rande der Belastbarkeit machen es nötig, dass die Zahl der sozialen Kontakte weiter so weit als möglich reduziert werden muss. Bis auf individuellen Sport zur Erholung im Freien und außerhalb von Sportstätten wird daher vorerst keine Sportausübung möglich sein. Dazu müssen wir alle, gerade auch die Verantwortlichen in den Vereinen, unseren Beitrag leisten. Denn mit diesem Beitrag sichern wir dann hoffentlich eine ununterbrochene restliche Wintersaison 2020/2021 von Anfang Jänner bis Ostern. Ich werde mich massiv dafür einsetzen, dass Tennis als kontaktloser Sport mit ausreichend Abstand zu den Mitspielern bei den ersten Sportarten dabei ist, die wieder möglich sein werden.“
Kritisch beurteilt ÖTV-Vizepräsident Martin Ohneberg die Entscheidung der Bundesregierung: „Es ist völlig unverständlich, dass in diesen doch auch psychisch sehr schwierigen Zeiten auf den Tennissport als Ausgleich nicht ein größeres Augenmerk gelegt wird. Beim Tennis als Einzelsport können der notwendige Abstand und sonstige Hygiene- und Schutzvorschriften mehr als gewährleistet werden. Ein Tennisplatz hat im Schnitt 700 Quadratmeter. Wir sehen selbstverständlich die Notwendigkeit geeigneter Maßnahmen, fordern jedoch die Entscheidungsträger auf, diese Maßnahmen maßvoll und verhältnismäßig zu treffen. Der gesamtwirtschaftliche Schaden ist schon groß genug – wir brauchen jetzt nicht noch nachhaltigere Schäden in unserer Gesellschaft. In Österreich gibt es 400.000 Tennisspieler, die bis in das hohe Alter ihrem geliebten Sport wöchentlich nachgehen. Neben dem wirtschaftlichen Schaden durch das Schließen aller Tennishallen, tritt jetzt auch der Gesundheitsaspekt in den Vordergrund. Aus diesem Grund fordern wir die Verantwortlichen auf, die Öffnung der Tennishallen noch vor den Feiertagen, mit Beginn der Ferien, zu genehmigen.“
Der ÖTV hatte dem Sportministerium schon im Frühjahr und auch jetzt ein vernünftiges Konzept vorgelegt, unter welchen Voraussetzungen Tennis in der Halle gespielt werden könnte – kein Körperkontakt, ausreichend Platz, bedingungslose Einhaltung der Hygienevorschriften usw. Das Sportverbot Indoor – im Freien darf man ab 24. Dezember Skifahren (inklusive Gondel-Benutzung), Langlaufen und theoretisch Tennis oder Golf spielen – ist nicht nur für die alle 400.000 Tennisspieler in Österreich problematisch. Dies ist eine große wirtschaftliche Problematik für alle Vereine, Hallenbetreiber, Tennisschulen und Trainer.
Diese wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen hat die Bundesregierung vorbereitet:
- Tennishallen (gewerblich tätig): Verluste durch Einzelstunden können bei umsatzersatz.at geltend gemacht werden. Derzeit ist der ÖTV in intensivem Kontakt mit dem Ministerium, um zu klären, wie bei bereits im Vorfeld vereinnahmten Abos für die Monate November und Dezember 2020 die Rückerstattungen geltend gemacht werden können
- Tennishallen (Vereinsbetrieb): Für die Vereine wird laut Ministerium an einer Entschädigung in Form des NPO-Fonds gearbeitet. Voraussetzung dafür ist, dass beim NPO Fonds auch Verluste des 4. Quartals 2020 und das 1. Quartals 2021 eingereicht werden können
- Tennisschulen / Akademien: umsatzersatz.at + Fixkostenzuschuss
- Tennistrainer selbständig: umsatzersatz.at + Härtefallfonds
„Der wirtschaftliche Schaden ist für alle dramatisch“, so Geschäftsführer Thomas Schweda. „Zusätzlich ist noch zu befürchten, dass eine Vielzahl an Jugendlichen, denen die Möglichkeit für die tägliche Bewegung genommen wird, mit dem Tennissport aufgrund der langen Pause aufhören!“
Was den Spitzen- und Leistungssport betrifft, bleiben die Maßnahmen vom 17. November 2020 aufrecht: Spitzen- und Leistungssportler und deren Trainer dürfen Sportstätten betreten und ihren Sport beruflich ausüben oder an internationalen Wettbewerben teilnehmen.
Der ÖTV wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Tennishallen und Vereine noch vor dem 7. Jänner geöffnet werden.
Bis dahin: Bleiben Sie bitte gesund!