Richtlinien für Vereine werden noch ausgearbeitet
Wir haben hier am Freitag zur Website der Wirtschaftskammer Österreich zum Härtefall-Fonds verlinkt, unter anderem in der Annahme, dass dieser Fonds auch von Vereinen - die rechtlich zu den Non Profit Organisationen (NPO) zählen - in Anspruch genommen werden kann, wie das unter anderem der dafür zuständige Sportminister Vizekanzler Werner Kogler versprochen hat. Tatsächlich ist der Fonds zur Zeit nur für Folgende zuständig:
► Ein-Personen-Unternehmer
► Kleinstunternehmer als natürliche Person, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max. 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen.
► Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
► Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
► Freie Dienstnehmer wie Trainer oder Vortragende
► Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)
Die WKO verspricht, dass die Förderrichtlinien von Non-Profit-Organisationen erst ausgearbeitet werden müssen: "Die Antragstellung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Non-Profit-Organisationen aus dem Härtefall-Fonds erfolgt anhand eigener Förderrichtlinien. Diese werden von den zuständigen Ministerien noch ausgearbeitet. Der genaue Zeitpunkt der erstmöglichen Antragstellung wird noch bekanntgegeben."
Wir bedauern das sehr und halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.
Mit sportlichen Grüßen
WTV-Vorstand