Welche "Spitzensportler" in der Halle trainieren dürfen
Nach Rücksprache mit dem Sportministerium konnte der ÖTV klären, welche "SpitzensportlerInnen" berechtigt sind, trotz des Betretungsverbots der Tennishallen indoor zu trainieren. Dies sind mehr als 350 österreichische SpielerInnen.
In der Halle trainieren dürfen:
- Alle österreichische SpielerInnen, die ein internationales Ranking in der WTA/ATP, ITF World Tennis Tour, ITF Juniors oder Tennis Europe Rangliste haben
- Alle österreichische SpielerInnen, die U14, U15, U16, U17 und U18 unter den Top-20 in Österreich stehen
- Alle österreichische SpielerInnen, die in der Allgemeinen Klasse unter den Top-50 stehen
- Alle österreichischen SpielerInnen, der im Rahmen der Nachwuchsleistungsmodelle die Oberstufe besuchen
- Alle österreichischen Rollstuhltennis-SpielerInnen, die dem Paralympia-Kader angehören (bezüglich einer Liste der Behindertensportler ist der ÖBSV zuständig und wird diese Liste mit dem Ministerium akkordieren)
- Ausländische ProfispielerInnen, deren Beruf Tennis ist und die damit Geld verdienen
- College-SpielerInnen, die sich aufgrund der Covid-19-Situation derzeit in Österreich befinden
- SpielerInnen, die sich für ein Nachwuchsleistungsmodell angemeldet haben (Nachwuchsleistungsmodelle sind Mitglieder der VÖN, siehe: http://www.nachwuchsleistungssport.at/de
Die infrage kommenden SpitzensportlerInnen können sich beim jeweiligen Landesverband erkundigen, ob sie auf der Liste der zum Training in der Halle zugelassenen SpielerInnen stehen.
Nicht in der Halle trainieren dürfen:
- U11, U12 und U13-Kids (außer sie haben ein internationales Ranking)
- SeniorInnen
Wo darf trainiert werden?
In den jeweiligen Landesverbands-Zentren und in weiteren, von den LV definierten Zentren, dürfen SpitzensportlerInnen in der Halle trainieren. Ansprechpartner sind die Landesverbände.
Im Gruppentraining dürfen sich maximal zwei SpitzensportlerInnen aus verschiedenen Haushalten zuzüglich Trainer gleichzeitig auf dem Platz befinden.